Heizungsförderung - hohe Ersparnisse auf regenerative Heizsysteme
Die von der Regierung bereitgestellten Zuschüsse für Heizsysteme erleichtern es Hauseigentümern, die Kosten für ihr neues Heizsystem erheblich zu senken. Mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, erfolgte eine Anpassung der Heizungszuschüsse.
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Was wird im Rahmen der BEG gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet verschiedene Fördermodelle, die je nach Einkommen, Art der Maßnahme und Geschwindigkeit der Umsetzung variieren können.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Bonus wird gewährt, wenn Hauseigentümer frühzeitig in eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien investieren, wie beispielsweise beim Austausch funktionstüchtiger Kohle-, Öl-, Nachstrom-, Biomasse- und Gasheizungen. Bei Biomasse- und Gaszentralheizungen müssen diese mindestens 20 Jahre alt sein. Zudem müssen Biomasseheizungen für den Klimageschwindigkeitsbonus mit einer Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage kombiniert werden, zumindest für die Warmwasserversorgung.
Der volle Satz in Höhe von 20 Prozent kann bis zum 31. Dezember 2028 beantragt werden. In den Folgejahren reduziert sich der Fördersatz jährlich um 3 Prozent und soll zum 31. Dezember 2036 komplett auslaufen. Dieser Bonus ist speziell für selbstnutzende Gebäudeeigentümer:innen gedacht und wird nur für die selbst bewohnte Wohnung gewährt.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Einkommensbonus?
Für den Einkommensbonus im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese Voraussetzungen sind in der Regel auf das Einkommen des Antragstellers ausgerichtet. Die genauen Bedingungen können variieren, aber hier sind einige allgemeine Punkte, die normalerweise zu berücksichtigen sind:
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Einkommensgrenze: Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Haushalts. Es gibt eine festgelegte Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, um für diesen Bonus berechtigt zu sein. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze beispielsweise bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 40.000 Euro.
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Nachweis des Einkommens: Antragsteller müssen in der Regel ihren Einkommensnachweis erbringen, um ihre Berechtigung für den Einkommensbonus zu belegen. Dies könnte durch den Einkommensteuerbescheid oder ähnliche offizielle Dokumente erfolgen.
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Kombinierbarkeit mit anderen Boni: Der Einkommensbonus kann in der Regel mit anderen Förderungen im Rahmen der BEG, wie beispielsweise der Grundförderung oder dem Klimageschwindigkeitsbonus, kombiniert werden.
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Spezifische Antragsbedingungen: Es können zusätzliche Bedingungen für den Antrag auf den Einkommensbonus gelten, wie beispielsweise bestimmte Fristen oder Formvorschriften.
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Zielgruppe: Der Einkommensbonus ist speziell für Haushalte mit niedrigerem Einkommen konzipiert, um ihnen den Zugang zu energieeffizienten Maßnahmen zu erleichtern.
Wie kann ich die BEG-Zuschüsse beantragen?
Wir informieren Sie gerne darüber und können ggf. auch den Antragsservice für Sie übernehmen. Wichtig: Die Förderung wird nur bewilligt, wenn Sie vor dem Erwerb der Heizung und Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung beantragt wurde. Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie den staatlichen Zuschuss nach der erfolgten Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung.
- Planen: Ab sofort können Sie mit uns mit der konkreten Planung Ihres Heizungstausches starten. Wir informieren und beraten Sie.
- Registrierung: Jetzt können Sie sich auf dem kfw Portal registrieren.
- Antrag stellen: Nach der Beratung durch uns bekommen Sie eine Bestätigung, die Sie zusammen mit dem Angebot im KfW-Portal hochladen um Ihre Förderung zu beantragen.
- Auszahlung: Ihre Fördersumme wird entweder an Sie oder an den ausführenden Handwerksbetrieb überwiesen. Je nachdem wie Sie es mit uns vereinbaren.
Übergangsregelung: Ab der Veröffentlichung der Förderrichtline im Bundesanzeiger, kann der Heizungstausch beauftragt / umgesetzt und ein Förderantrag später nachgeholt werden. Diese übergangsweise Ausnahme gilt nur für Vorhaben, die bis 31. August 2024 begonnen werden und für die der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt wird.
Welche Heizungen werden gefördert?
Die Förderung der Bundesregierung durch die BEG gilt für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu gehören:
- Solarthermieanlagen
- Wärmepumpen
- erneuerbare Energien-Hybridheizungen
- innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes
Warum wird die Umrüstung von Heizungsanlagen von der Bundesregierung gefördert?
Die Bundesregierung hat das Ziel, die CO2-Emission der Gebäude von 2020 zu 2030 um mindestens 40 % zu reduzieren. Von 1990 bis 2019 lag die Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei 35 %. Im Jahr 2021 wurden über 115 Mio. Tonnen CO2 für die Erwärmung von Räumen und Trinkwasser von Gebäuden ausgestoßen, da Bestandsgebäude in Deutschland vergleichsweise alt und unsaniert sind und die meisten immer noch mit Öl oder Gas beheizt werden.
Bitte beachten Sie: Da gesetzliche Regelungen Änderungen unterliegen können, bieten die angegebenen Zahlen keine Gewährleistung und es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
Weitere Themen zur Förderung
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Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und beraten Sie zu allen Fragen.
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